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Formen der Mitgliedschaft

Neue Beitragsordnung ab dem 01.08.2026

Wir freuen uns, mit den neuen Beitragskategorien künftig noch mehr Menschen und Organisationen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend ihrer persönlichen oder institutionellen Situation im Verein zu engagieren und unsere Arbeit zu unterstützen.

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, die Beitragsordnung des Vereins zum 01.08.2026 zu ergänzen und anzupassen.

Hier eine Übersicht:

Reguläre Mitgliedschaft

Der reguläre Jahresmitgliedsbeitrag von 100,00 € bleibt unverändert bestehen.

Ermäßigte Mitgliedschaft

Der Jahresmitgliedsbeitrag für die ermäßigte Mitgliedschaft beträgt 50,00 €.

Anspruch auf den ermäßigten Beitrag haben insbesondere:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Freiwilligendienstleistende
  • Personen mit nachgewiesenem geringem Einkommen

Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Über weitere Härtefälle entscheidet der Vorstand auf Antrag.

Fördermitgliedschaft

Für natürliche Personen wird eine Fördermitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 250,00 € eingeführt.

Fördermitglieder unterstützen die Arbeit und die Ziele des Vereins durch einen erhöhten Beitrag. Sie besitzen die gleichen Rechte und Pflichten wie reguläre Mitglieder.

Firmenmitgliedschaft

Für juristische Personen, Unternehmen, Institutionen und sonstige Organisationen wird eine Firmenmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 500,00 € eingeführt.

Für jede Firmenmitgliedschaft ist eine bevollmächtigte Person gegenüber dem Verein zu benennen. Die Bevollmächtigung kann jederzeit durch entsprechende Vollmacht auf eine andere Person übertragen werden.

Firmenmitglieder besitzen die gleichen Rechte und Pflichten wie reguläre Mitglieder. Darüber hinaus besteht bei Vereinsveranstaltungen pro Firmenmitgliedschaft Anspruch auf eine Eintrittskarte zum Mitgliedspreis.